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Sonstiges

Kartellamt bestätigt Rechtmäßigkeit der 50+1-Regel

August 12, 2026

Das Bundeskartellamt hat sich zur umstrittenen 50+1-Regel in der Bundesliga geäußert und deren grundsätzliche Zulässigkeit bestätigt. Die Regelung, die eine Kontrolle der Clubs durch externe Investoren begrenzen soll, wird damit von der Behörde nicht als kartellrechtswidrig eingestuft.

Allerdings sieht die Kartellbehörde in einigen Fällen Nachbesserungsbedarf. Konkret betrifft dies die Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg, denen in der Vergangenheit Sondergenehmigungen gewährt wurden. Auch bei RB Leipzig und Hannover 96 identifizierte das Bundeskartellamt Regelungsdefizite, die einer Überprüfung bedürfen.

Die 50+1-Regel ist seit Jahren ein zentrales Konfliktthema im deutschen Profifußball. Sie soll verhindern, dass externe Investoren die Mehrheitskontrolle über einen Club übernehmen. Die aktuelle Stellungnahme des Bundeskartellamts könnte wichtige Auswirkungen auf die zukünftige Handhabung dieser Bestimmung haben.

Quelle: www.sportschau.de

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